Private Pflegeversicherung
Vermögensschutz im Alter. Sichern Sie frühzeitig Ihr Vermögen.

 

Finanzierung der Kosten für das Pflegeheim

  1. gesetzliche Altersrente
  2. Leistungen aus der gesetzlichen
    Pflegeversicherung
  3. einzusetzendes Vermögen § 1 DVO des § 90
    Abs. 2 SGB XII
  4. Bargeld
  5. Sparguthaben
  6. Wertpapiere
  7. Grundvermögen
  8. kapitalbildende Lebens- bzw.
    Rentenversicherungen etc.
  9. einzusetzendes Vermögen ist bis auf das Schonvermögen aufzubrauchen

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt für vollstätionäre Pflege (Pflegestufe III) bundesweit monatlich nur 1.432 Euro. In der Pflegstufe II 1.279 Euro.

Pflegebedürftigkeit

ist das am meisten unterschätze Risiko

  1. jeder Dritte über 80 ist ein Pflegefall
  2. fast 40 % aller stationär Pflegebedürftigen
    werden durch Pflege Sozialhilfe-Empfänger
  3. Ursache: Gesetzliche Pflegeversicherung
    hat nur Teilkasko-Charakter


Pflegebedürftigkeit

bedroht Wohlstand und Vermögen

  1. durchschnittliche Lebenserwartung eines
    Pflegebedürftigen der Pflegestufe III
    beträgt ca. 5 bis 7 Jahre
  2. bei durchschnittlichen monatlichen
    Eigenanteilen von etwa 1.870 € in der
    Pflegestufe III ergibt sich so leicht über die
    Jahre ein Betrag von über 130.000 €
  3. selbst für wohlhabende Rentner können sich
    damit schnell finanzielle Schwierigkeiten
    ergeben!
 

 

Pflegebedürftigkeit und

Sozialhilfe – ein Beispiel

       

      Berechnung der monatlichen

      Deckungslücke für Frau Mustermann

       

      Platz im Pflegeheim 3.500 €
      ./. ges. Pflegeversicherung 1.432 €
      ./. eigene Renten 1.022 €
      Deckungslücke 1.046 €

       

      Anrechnung des Vermögens
    1. Deckungslücke 1.046 € monatlich
      1. vorhandenes Kapital von 20.000 € reicht
        für 19 Monate
      2.  

Das Gesparte ist verbraucht - weitere Mittel sind notwendig. Die Sozialämter auf der Suche nach Unterhaltspflichtigen!

 

 

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